MASSNAHME
Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Reform des ABGB im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes
Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Reform des ABGB im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GesbR) samt Implementierung zur Harmonisierung mit dem Recht der eingetragenen Personengesellschaften
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs samt Implementierung bis 30.6.2013 unter Beiziehung von UniversitätsprofessorenInnen, ExpertenInnen aller Rechtsberufe und RechtspflegerInnen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es bestehen Rechtsunsicherheiten im Rechts- und Geschäftsverkehr in Zusammenhang mit einer GesbR. Gleichzeitig findet eine Erneuerung des Rechts der Personengesellschaften statt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs samt Implementierung bis 30.6.2013 unter Beiziehung von UniversitätsprofessorenInnen, ExpertenInnen aller Rechtsberufe und RechtspflegerInnen
Erläuterung der Entwicklung
Die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs durch eine Arbeitsgruppe und ein Redaktionskomitee war bereits Mitte 2012 abgeschlossen, die Versendung zur allgemeinen Begutachtung wurde aufgeschoben (Anpassung der politischen Präferenzen der auslaufenden Gesetzgebungsperiode (XXIV. GP)). Das Begutachtungverfahren wurde letztendlich im Mai 2014 durchgeführt, die Einbringung einer Regierungsvorlage ist ausständig.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht