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MASSNAHME

Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Pflegevorsorge ab 2015

Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Pflegevorsorge ab 2015 – Überführung des Pflegefondsgesetzes in den nächsten Finanzausgleich

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Legistische Vorbereitung der Umsetzung

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Vorbereitung durchgeführt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Pflegefondsgesetz liegt vor

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Legistische Vorbereitung der Umsetzung