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MASSNAHME

Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des BMJ

Erarbeitung legistischer Maßnahmen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz

2025
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB.

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der im Jahr 2019 einem allgemeinen Begutachtungsverfahren (166/ME 26. GP) unterzogene Entwurf einer Novelle des Strafvollzugsgesetzes wurde im Lichte des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ aus dem Jahr 2021 sowie weiterer neuer Entwicklungen überarbeitet und wird nun im Lichte der Vorgaben des Regierungsprogramms 2025-2029 neuerlich zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen sein. Für den Bereich des Maßnahmenvollzugs wurde nach Inkraftreten des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes 2022 im Jahr 2023 der zweite Teil des Pakets zur Reform des Maßnahmenvollzugs auf Fachebene finalisiert (Entwurf eines Maßnahmen-Reform-Gesetzes [M-R-G]).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Novelle des Strafvollzugsgesetzes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Regierungsprogramms 2025-2029, politische Koordinierung und Einleitung des Begutachtungsverfahrens; politische Koordinierung des Entwurfs eines Maßnahmen-Reform-Gesetzes (M-R-G) und gegebenenfalls Einleitung des Begutachtungsverfahrens

Meilenstein: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Reform des Kindschaftsrechts

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ministerialentwurf wurde fertiggestellt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Kindschaftsrecht. Abschluss der politischen Koordinierung über den Ministerialentwurf.

Meilenstein: Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften im DSG und Vergaberecht

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bericht und allenfalls Ministerialentwurf. Ein Entwurf zur Änderung des BVergG 2018, des BVergGKonz 2018, des BVergGVS 2012 und des SFBG ist in Ausarbeitung.. Die Novelle muss jedenfalls unions- und verfassungsrechtlich vorgegebene Anpassungen enthalten.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Eruierung des Anpassungsbedarfs des innerstaatlichen Datenschutzrechts unter Berücksichtigung des Europäischen Datenschutzrechtsrahmen. Kundmachung einer Novelle zur Änderung des BVergG 2018, des BVergGKonz 2018, des BVergGVS 2012 und des SFBG.

Meilenstein: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Reform des Strafprozessrechts

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit dem StPRÄG 2024 ist mit 1.1.2025 eine wesentliche Reform im Bereich des Ermittlungsverfahrens in Kraft getreten. Nunmehr ist die Notwendigkeit eines Anpassungsbedarfs im Bereich des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens zu evaluieren.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Reformüberlegungen betreffend das Strafprozessrecht und Einleitung der Evaluierung der bestehenden Regelungen in diesem Bereich.

Meilenstein: Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs über die Generalstaatsanwaltschaft

Details zum Meilenstein

2025

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Folgende Entwürfe wurden erarbeitet: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz, das Grundrechtsbeschwerdegesetz und das Bundesgesetz vom 19. Juni 1968 über den Obersten Gerichtshof geändert werden (Bundesgesetz zur Einführung einer Generalstaatsanwaltschaft), Bundesgesetz über die Generalstaatsanwaltschaft.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2025

Zielzustand (Beschreibung)

Stärkung der Staatsanwaltschaften zur unabhängigen Ermittlungsarbeit im verfassungsrechtlichen Rahmen durch Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft in Umsetzung des Vortrags an den Ministerrat 49/10 vom 24.2.2021 und des Regierungsprogramms. Einleitung der allgemeinen Begutachtung nach Abschluss der politischen Koordinierung, anschließende parlamentarische Behandlung. Für das Zustandekommen ist aufgrund erforderlicher Änderung des B-VG eine 2/3 Mehrheit im Parlament erforderlich.