Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erarbeitung legistischer Maßnahmen zur Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß §21 Abs. 1 und 2 StGB

Erarbeitung legistischer Maßnahmen zur Reform des Maßnahmenvollzugs gemäß §21 Abs. 1 und 2 StGB

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des §21 Abs. 1 und 2 StGB

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Derzeit liegt der Entwurf eines Maßnahmenvollzugsgesetzes von Dr. Fuchs/Dr. Lewisch vor. Dieser ist jedoch im Hinblick auf die Vorgaben im Regierungsprogramm und der derzeitigen budgetären Möglichkeiten in grundlegenden Punkten überarbeitungsbedüftig.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Regelungen über die kostenintensive Unterbringung in Anstalten gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB sind vor dem Hintergrund der effektiven Therapierung und raschen Resozialisierung zu prüfen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bis 31.12.2017 Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des §21 Abs. 1 und 2 StGB unter Beiziehung von Expertlnnen aus dem Bereich Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, UniversitätsprofessorInnen, VertreterInnen von mit dem Strafvollzug befassten Organisationen.

Erläuterung der Entwicklung

Basierend auf einem Entwurf des BMJ zur Reform des Maßnahmenvollzuges wurden Univ.Prof. Dr. Fuchs und Univ.Prof.Dr. Lewisch beauftragt, ein Entwurf eines Maßnahmenvollzugsgesetzes im Sommer 2017 vorzulegen. Dieser wurde im Rahmen der Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzuges von Dr. Fuchs und Dr. Lewisch präsentiert und anschließend zur Diskussion gestellt. An der Konferenz nahmen ua. auch Vertreter der Richterschaft, der Ärzteschaft, der Sachverständigen und des Monitoringausschusses teil. Anschließend wurde der Entwurf auf der BMJ-Homepage veröffentlicht und zur Stellungnahme eingeladen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig