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MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

2017
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Quote der besetzten Pflichtstellen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

76,54

%

Zielzustand

64,8

%

Erläuterung der Entwicklung

Gemäß Behinderteneinstellungsgesetz sind gewisse beschäftigte Menschen mit Behinderungen doppelt anrechenbar. Dies trifft unter anderem auf Beschäftigte mit Behinderungen im öffentlichen Dienst zu, die ab Erreichen des 50. Lebensjahrs und einem Grad der Behinderung in der Höhe von 70% doppelt anzurechnen sind. Die Zahl der doppelt anzurechnenden Menschen mit Behinderungen ist im Vergleichszeitraum – unter anderem insbesondere auch aufgrund der Altersstruktur im öffentlichen Dienst – ex orbitant angestiegen (von rund 15.400 auf rund 19.900). Dadurch kommt es zu einem verzerrten Ergebnis.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

64,5


Quelle

Statistik des Sozialministeriums

Berechnungsmethode

Auswertung aus einer Statistik des Bundesrechnungszentrums über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.

Kennzahl: Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

22,2

%

Zielzustand

16,8

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Bereich der beruflichen Teilhabe waren trotz Ausbau und Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, diese Personengruppe aufgrund der gesamtwirtschaflichen Situation überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Ein Umschwung ist angesichts der Wirtschaftentwicklung zu erwarten. Weiters legt das Regierungsprogramm für die XXVI. GP einen Schwerpunkt auf die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und sieht hierfür eine Vielzahl von Maßnahmen vor.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

18,8


Quelle

Statistik des Sozialministeriums

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen.

Kennzahl: Anteil der weiblichen Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

20,6

%

Zielzustand

16,9

%

Erläuterung der Entwicklung

In diesem Bereich der beruflichen Teilhabe waren trotz Ausbau und Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, diese Personengruppe aufgrund der gesamtwirtschaflichen Situation überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Ein Umschwung ist angesichts der Wirtschaftentwicklung zu erwarten. Weiters legt das Regierungsprogramm für die XXVI. GP einen Schwerpunkt auf die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und sieht hierfür eine Vielzahl von Maßnahmen vor.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

17,4


Quelle

Statistik des AMS

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der weiblichen Arbeitslosen.

Kennzahl: Anteil der männlichen Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderten Personen) an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

23,5

%

Zielzustand

16,7

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Bereich der beruflichen Teilhabe waren trotz Ausbau und Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, diese Personengruppe aufgrund der gesamtwirtschaflichen Situation überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Ein Umschwung ist angesichts der Wirtschaftentwicklung zu erwarten. Weiters legt das Regierungsprogramm für die XXVI. GP einen Schwerpunkt auf die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und sieht hierfür eine Vielzahl von Maßnahmen vor.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

19,9


Quelle

Statistik des AMS

Berechnungsmethode

Anteil der Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der männlichen Arbeitslosen.