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MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (behinderte Personen) an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

22,1

%

Zielzustand

21,8

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2019 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 225.807 Personen, die der arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen lag bei 75.521. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt beeinflussten auch die Arbeitslosigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, diese stieg 2020 (Jahresdurchschnitt) auf 90.412 Personen an, die Zahl der Menschen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen wuchs auf 319.228 an. Angesichts der andauernden Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheit am Arbeitsmarkt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Erholung des Arbeitsmarktes für diese Personengruppe längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

23,6


Quelle

BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten )

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der weiblichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderte Personen) an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

20,5

%

Zielzustand

19,9

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Frauen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Frauen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2019 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 103.117 Personen, die der arbeitslosen Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen lag bei 31.573. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt beeinflussten auch die Arbeitslosigkeit von Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, diese stieg 2020 (Jahresdurchschnitt) auf 38.078 an, die Zahl der Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen wuchs auf 147.592 an. Angesichts der andauernden Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheit am Arbeitsmarkt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Erholung des Arbeitsmarktes für diese Personengruppe längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

21,9


Quelle

BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten )

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der männlichen Arbeitslosen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (behinderte Personen) an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

23,4

%

Zielzustand

22,9

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Männer mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft) als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Männer mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2019 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 122.689 Personen, die der arbeitslosen Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen lag bei 43.948. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Arbeitsmarkt beeinflussten auch massiv die Arbeitslosigkeit von Männern mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, diese stieg 2020 (Jahresdurchschnitt) auf 52.334 Personen an, die Zahl der Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen wuchs auf 171.635 an. Angesichts der andauernden Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheit am Arbeitsmarkt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Erholung des Arbeitsmarktes für diese Personengruppe längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

24,8


Quelle

BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen