Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,1

%

Zielzustand

5,2

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2020 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 319.228 Personen, die der arbeitslosen Personen mit Behinderungen lag bei 14.588 Personen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt setzten sich 2021 nicht im Ausmaß von 2020 fort. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 250.133 (-21,6%). Die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen jedoch nur um -6,5% auf 13.639.
Ungeachtet möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen des Russland / Ukraine-Konflikts auf den österreichischen Arbeitsmarkt kann festgehalten werden, dass die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt auch in Zukunft schwierig bleiben wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

4,2


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der weiblichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

3,6

%

Zielzustand

4,7

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Frauen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Frauen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2020 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 147.592 Personen, die der arbeitslosen Frauen mit Behinderungen lag bei 5.829 Personen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt setzten sich 2021 nicht im Ausmaß von 2020 fort. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 116.422 (-21,1%). Die Zahl der arbeitslosen Frauen mit Behinderungen jedoch nur um -6,2% auf 5.467. Ungeachtet möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen des Russland / Ukraine-Konflikts auf den österreichischen Arbeitsmarkt kann festgehalten werden, dass die Situation von Frauen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt auch in Zukunft schwierig bleiben wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

3,7


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Frauen mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen.

Kennzahl: Anteil der männlichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,5

%

Zielzustand

5,6

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Männer mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Männer mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2020 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 171.635 Personen, die der arbeitslosen Männer mit Behinderungen lag bei 8.759. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Arbeitsmarkt setzten sich 2021 nicht im Ausmaß von 2020 fort. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Männern ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 133.710 (-22,1%). Die Zahl der arbeitslosen Männer mit Behinderungen jedoch nur um -6,7% auf 8.172.
Ungeachtet möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen des Russland /Ukraine-Konflikts auf den österreichischen Arbeitsmarkt kann festgehalten werden, dass die Situation von Männern mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt auch in Zukunft schwierig bleiben wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

4,6


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Männer mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen.