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MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

2022
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,5

%

Zielzustand

4,7

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 250.133 Personen, die der arbeitslosen Personen mit Behinderungen lag bei 13.639 Personen. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 196.342 (-21,5%), die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen hingegen um -12,9% auf 11.876. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2022 positiv entwickelt hat und es sowohl bei Menschen mit Behinderungen als auch bei Menschen ohne gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen zu einem Rückgang der beim AMS arbeitslos vorgemerkten Personen gekommen ist. Da der Rückgang bei Menschen mit Behinderungen jedoch in einem geringeren Ausmaß erfolgte als bei Menschen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen wurde das Ziel teilweise erreicht und es bedarf auch in Hinkunft gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

3,6


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der weiblichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,1

%

Zielzustand

4,2

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Frauen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Frauen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 116.422 Personen, die der arbeitslosen Frauen mit Behinderungen lag bei 5.467 Personen. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 88.260 (-24,2%), die Zahl der arbeitslosen Frauen mit Behinderungen hingegen um -12,3% auf 4.795. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2022 positiv entwickelt hat und es sowohl bei Frauen mit Behinderungen als auch bei Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu einem Rückgang der beim AMS arbeitslos vorgemerkten Personen gekommen ist. Da der Rückgang bei Frauen mit Behinderungen jedoch in einem geringeren Ausmaß erfolgte als bei Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen wurde das Ziel nur teilweise erreicht und es bedarf auch in Hinkunft gezielter Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

3,1


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Frauen mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen.

Kennzahl: Anteil der männlichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,8

%

Zielzustand

5,1

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Männer mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Männer mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2021 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 133.710 Personen, die der arbeitslosen Männer mit Behinderungen lag bei 8.172. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) sank die Zahl an arbeitslosen Männern ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 108.081 (-19,2%), die Zahl der arbeitslosen Männer mit Behinderungen hingegen um -13,4% auf 7.081. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2022 positiv entwickelt hat und es sowohl bei Männern mit Behinderungen als auch bei Männern ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu einem Rückgang der beim AMS arbeitslos vorgemerkten Personen gekommen ist.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

3,9


Quelle

Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Anteil der arbeitssuchenden Männer mit Behinderungen (AMS-Codierungen I, L, B, P) an der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen.