MASSNAHME
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ein Konzept und ein legistischer Erstentwurf werden erarbeitet
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Derzeit wird an weiteren Entlastungsmaßnahmen gearbeitet und geprüft, welche der im Regierungsprogramm vorgesehenen sowie neu diskutierten Maßnahmen im Hinblick auf die zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen nach Abflauen der COVID-19-Krise priorisiert werden sollten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
07.01.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Regierungsprogramm sieht eine Erhöhung des Familienbonus Plus von derzeit 1.500 EUR auf 1.750 EUR und des Kindermehrbetrages von derzeit 250 EUR auf 350 EUR vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Vorbereitung der Erhöhung des Familienbonus Plus auf 1.750 EUR und des Kindermehrbetrages auf 350 EUR.
Erläuterung der Entwicklung
Die COVID-19-Pandemie hat eine starke Bündelung budgetärer Ressourcen und eine Vielzahl erforderlicher Steuerinitiativen – zum einen als notwendige Ergänzung aufgrund der Krise, zum anderen als vorgezogene Umsetzung von bereits im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen – mit sich gebracht. Als spezielle Entlastungsmaßnahmen für Familien wird auf den „Familienhärtefonds“ (2020: 100 Mio. EUR) verwiesen, der Familien, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einkommensverluste erlitten haben, finanziell unterstützt. Zusätzlich wurden Familien, bei denen ein Elternteil bereits vor der Pandemie von Arbeitslosigkeit betroffen war, im Rahmen des „Familienkrisenfonds“ mittels einer Einmalzahlung von 100 EUR pro Kind unterstützt. Darüber hinaus wurde im September 2020 neben der Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld der „Kinderbonus“ in Höhe von 360 EUR pro Kind (insgesamt 665,3 Mio. EUR) ausgezahlt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht