MASSNAHME
Erprobung des Projektes Telearbeit auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des nichtrichterlichen Bereiches
Das Projekt Telearbeit wird nun auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des nichtrichterlichen Bereiches praktisch erprobt
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern und Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2Anzahl
Zielzustand
4Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis Ende 2013 2 Telearbeitsplätze geschaffen. Ab dem Jahr 2014 wurde ein weiterer Telearbeitsplatz eingerichtet.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
1
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende sowie prozentuelle Aufteilung zwischen Frauen und Männern