MASSNAHME
Erstellen d. Grundlagen für Verlängerung der Mindestsicherungsvereinbarung mit Ländern
Erstellen d. Grundlagen für Verlängerung der Mindestsicherungsvereinbarung mit Ländern
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Verhandlungen zur Verlängerung der Mindestsicherungsvereinbarung mit Ländern
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Es wurden wie geplant Sitzungen abgehalten. Jedoch führten grundlegende Auffassungsunterschiede über die künftige Ausrichtung dazu, dass es zu keiner Einigung bei einer 15a Vereinbarung kam.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2014 und 2015: ausführliche Vorbereitung und Analyse des Weiterentwicklungspotentials; 2015: Start der Verhandlungen mit Ländern
Zielzustand (Datum)
29. Juni 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Eine begutachtungsfähige Art 15a B-VG Vereinbarung liegt vor. (Derzeit besteht jedoch weiterhin der Plan, dass bis 31.12.2016 eine begutachtungsfähige Art. 15a B-VG Vereinbarung vorliegt. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Verhandlungsstandes ist nicht auszuschließen, dass die Begutachtung der Art. 15a B-VG Vereinbarung im Jahr 2017 abgeschlossen wird.) Verhandlungen mit den Ländern wurden durchgeführt. (Unter Berücksichtigung des derzeitigen Verhandlungsstandes ist nicht auszuschließen, dass bis zum Abschluss einer neuen Art. 15a B-VG im Jahr 2017 weitere Sitzungen erfolgen werden.)
Erläuterung der Entwicklung
In den Jahren 2015/2016 wurden insgesamt 18 Sitzungen zur Weiterentwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) abgehalten. Nach Abschluss dieses Prozesses schien eine Einigung auf eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung möglich. Grundlegende Auffassungsunterschiede über die künftige Ausgestaltung der BMS, die erst in der 2. Jahreshälfte 2016 sichtbar geworden waren, führten im November zu einem Scheitern der Verhandlungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht