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MASSNAHME

Erstellen der Grundlagen für die Verlängerung der Mindestsicherungsvereinbarung mit den Ländern

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: 1 Studie, 1 Analysebericht und vorbereitende Gespräche mit ExpertInnen der BMS

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Ende 2014 konnten die Analysen als Grundlage für die Vorbereitungen der BMS-Verhandlungen abgeschlossen werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2012

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

1 Analysebericht aus 2012

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

2014 wird für eine ausführliche Vorbereitung und Analyse des Weiterentwicklungspotenziales der Vereinbarung genutzt. Aufgrund der Verlängerung der BMS-Vereinbarung bis Ende 2016 starten die Verhandlungen mit den Ländern erst im Jahr 2015.

Erläuterung der Entwicklung

Im Analysebericht wurden die bislang relevanten und von mehreren Seiten eingeforderten Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der BMS erfasst. Darüber hinaus wurde eine Studie abgeschlossen, die weitere Hinweise auf Entwicklungspotentiale ergab (insb. arbeitsmarktpolitischer Bereich). Des Weiteren wurden auch die Anliegen der Zivilgesellschaft in Expertengesprächen berücksichtigt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze