MASSNAHME
Erstellung des Berichts 2013/2014 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (Bundesgesetzblatt 837/1992)
Erstellung des Berichts 2013/2014 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (Bundesgesetzblatt 837/1992)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bericht 2013/2014 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2015 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Der Bericht 2013/2014 betreffend den Abbau von Benachteiligungen an Frauen lag dem Parlament im 3. Quartal 2015 vor und wurde im Gleichbehandlungsausschuss im Oktober 2015 behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bericht 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen wurde im 2. Quartal 2013 in den Nationalrat eingebracht
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Bericht 2013/2014 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2015 vor
Erläuterung der Entwicklung
Der Bericht ist dem Nationalrat gem. „Bundesgesetz über Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen“ (BGBl. 837/1992) alle 2 Jahre vorzulegen. Trotz der verspäteten Einbringung in den Nationalrat ist es gelungen, dass der Bericht noch 2015 im Gleichbehandlungsausschuss behandelt werden konnte.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze