MASSNAHME
Erstellung des BFRG 2022-2025 sowie des BFG 2022
Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2022-2025 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2022
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Im ersten Halbjahr 2021 legt die Bundesregierung dem Nationalrat (NR) das Stabilitätsprogramm 2020-2025 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Das Stabilitätsprogramm 2020 bis 2024 wurde planmäßig vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 sind beschlossen.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Das Stabilitätsprogramm als Grundlage für den Budgetpfad im Herbst wurde an die Europäische Kommission (EK) gemeldet.
Erläuterung der Entwicklung
Das Stabilitätsprogramm 2020 bis 2024 wurde im April 2021 planmäßig vorgelegt. Dabei wurde neben der aktuellsten (März 2021) Prognose des WIFO auch die zeitgleich ans Parlament übermittelte BFG-Novelle 2021 berücksichtigt. Die Novelle enthielt zahlreiche budgetäre Verschlechterungen, weil im Osten Österreichs ein weiterer Lockdown verhängt wurde, der die Verlängerung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen notwendig machte.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Im zweiten Halbjahr 2021 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2022 und das BFRG 2022-2025 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Bundesregierung hat die Regierungsvorlagen für das BFG 2022 und das BFRG 2022-2025 planmäßig vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das BFG 2020 und das BFRG 2020-2023 sind beschlossen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Im zweiten Halbjahr 2021 liegen dem Nationalrat (NR) die Regierungsvorlagen für das BFG 2022 und das BFRG 2022-2025 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die besondere Herausforderung der Erstellung des BFG 2022 und des BFRG 2022-2025 war die Berücksichtigung der ökosozialen Steuerreform, die erst zeitnah zur Budgetrede fertig verhandelt wurde. Unsicherheit herrschte hinsichtlich des weiteren Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der möglicherweise notwendigen Hilfsmaßnahmen. Im BFG 2022 wurden daher für COVID-19 um 9,7 Mrd. € weniger budgetiert als 2021. Darüber hinaus wurde eine BFG-Ermächtigung iHv. 5,0 Mrd. € vorgesehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze