MASSNAHME
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2012/13 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2014
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2012/13 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2014
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Gleichbehandlungsberichte werden im 4. Quartal in den Nationalrat eingebracht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Gleichbehandlungsberichte wurden fristgerecht in den Nationalrat eingebracht und im Gleichbehandlungsausschuss behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2012
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2010/11 sowie Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2012 wurden im 4. Quartal 2012 in den Nationalrat eingebracht.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Gleichbehandlungsberichte werden im 4. Quartal in den Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft:
Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes. Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2012 und 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung und Frauen und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Staatssekretärin für Verwaltung und öffentlichen Dienst für den Bundeskanzler, enthält:
•Teil I Gleichbehandlungskommission und Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
•Teil II Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsberichte des Bundes:
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vorzulegen. Die einzelnen Ressortberichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Weiters enthält der Bericht eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, insbesondere über die Verfahren vor der Kommission.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze