MASSNAHME
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2016/17 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2018
Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2016/17 sowie des Gleichbehandlungsberichts des Bundes 2018 (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einbringung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2016/17 sowie Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2018 in den Nationalrat
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die Gleichbehandlungsberichte lagen dem Nationalrat fristgerecht vor und wurden im Gleichbehandlungsausschuss am 6.11.2018 behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Gleichbehandlungsberichte lagen dem Nationalrat fristgerecht vor und wurden im Dezember 2016 im Gleichbehandlungsausschuss behandelt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Die Gleichbehandlungsberichte sind im vierten Quartal 2018 in den Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016/17 :
Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes. Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2016 und 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, enthält:
•Teil I Gleichbehandlungskommission und Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
•Teil II Anwaltschaft der Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2018:
Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes erscheint seit 1996 im 2-Jahres-Rhythmus. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 12a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG). Demzufolge hat die Bundesregierung dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Ziel dieses Berichts ist es, über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission zu informieren. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (Zwölfter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) kann, in Folge der identen Datenerhebung, mit dem vorangegangenen Bericht 2016 sehr gut verglichen werden. Erstmals erfolgt die Darstellung auch für das Personal der Österreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Der Bericht zeigt, dass der Frauenanteil am Gesamtpersonal im Bundesdienst weiter gestiegen ist.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze