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MASSNAHME

Erstellung des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft 2018/19 sowie des Bundes-Gleichbehandlungsberichts 2020

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gleichbehandlungsberichte der Privatwirtschaft und des Bundes

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Gleichbehandlungsberichte wurden im 4. Quartal 2020 in den Nationalrat eingebracht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die letzten im Zweijahresrhythmus zu erstellenden Gleichbehandlungsberichte lagen dem Nationalrat fristgerecht vor und wurden im November 2018 im Gleichbehandlungsausschuss behandelt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die Gleichbehandlungsberichte sind im 4. Quartal 2020 in den Nationalrat eingebracht.

Erläuterung der Entwicklung

Die Organisationsschritte im Koordinationsprozess wurden so eingetaktet, dass die Einbringung in den Nationalrat termingerecht möglich war.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze