MASSNAHME
Erstellung eines Begutachtungsentwurfes für ein "Seuchenrecht Neu".
Erstellung eines Begutachtungsentwurfes für ein "Seuchenrecht Neu".
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: "Seuchenrecht neu"
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die COVID-19-Pandemie hat die Schwächen des im Wesentlichen aus 1913 stammenden Epidemiegesetzes aufgezeigt. Nun wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie ein modernes Gesetz zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten erarbeitet. Bis zum Jahresende 2023 wurde ein hausinterner Fachentwurf vorgelegt. Dieser soll mit allen betroffenen Stakeholdern abgestimmt werden und bis Ende 2025 ein Begutachtungsentwurf vorliegen. Eine Beschlussfassung im Parlament spätestens bis Ende 2026 wird angestrebt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Beschlussfassung im Parlament und Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist erfolgt.