MASSNAHME
Etablierung eines aktiven Beteiligungsmanagements
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Implementierung Beteiligungshandbuch
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Fortführung der inhaltlichen Umsetzung des Beteiligungshandbuches bei den Gesellschaften hat plangemäß stattgefunden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Fortführung der inhaltlichen Umsetzung des Beteiligungshandbuches bei den Gesellschaften hat plangemäß stattgefunden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Die schrittweise inhaltliche Umsetzung des Beteiligungshandbuches bei den Gesellschaften wird plangemäß weitergeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Implementierung der im Handbuch festgelegten Instrumente und Standards ist entsprechend den spezifischen Gegebenheiten der Unternehmen vorangeschritten. Die Eigentümerstrategien sind bereits voll umgesetzt und das strategische Controlling befindet sich im Aufbau. Die Eigentümer-Jourfixes finden bei allen verwaltungsnahen Beteiligungen bereits regelmäßig statt und folgen einer einheitlichen Systematik.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Novelle Controlling-Verordnung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und die Änderungen im Berichtswesen sind somit umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Verordnung ist erlassen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Die Änderungen im Berichtswesen gemäß der neuen Verordnung sind umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Verordnung wurde am 24.01.2019 im BGBl II Nr. 18/2019 veröffentlicht und ist mit 1.1.2020 in Kraft getreten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze