Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Evaluierung der sozialen u. finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Einführung des Ausgleichszulagenbonus ergeben.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Datenerhebungen und der Aufbau der Evaluierung wurden umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. § 726 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hat das BMSGPK die sozialen und finanziellen Auswirkungen, die sich durch die Einführung des Ausgleichszulagenbonus ergeben, bis zum 31.12.2021 zu evaluieren.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Datenerhebungen und Aufbau der Evaluierung wurden umgesetzt. Die Durchführung der Evaluierung ist für 2021 geplant.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2020 erfolgte monatlich dazu eine Datenerhebung. In den ersten Monaten konnte insbesondere bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften keine bis wenigen Fälle erhoben werden. Von Mai 2020 (24 Fälle) auf Juni 2020 (2.884 Fälle) stieg die Erfassung sprunghaft an. Danach entwickelte sich die Fallzahl kontinuierlich bis Dezember 2020 auf 4.158 Fälle. Die Fallzahlen für alleinstehende Personen zeigen eine gleichmäßige Entwicklung von 2.463 Fälle im Jänner 2020 auf 3.201 Fälle in Dezember 2020.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze