MASSNAHME
Evaluierung der Telearbeitsplätze
Evaluierung der Telearbeitsplätze nach der gleichstellungsfördernden Wirkung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Telearbeitsplätze erfüllen alle Qualitätskriterien
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
100%
Zielzustand
100%
Erläuterung der Entwicklung
Die Telearbeitsplätze im Verfassungsgerichtshof entsprechen im Berichtsjahr zu 100 % den Qualitätskriterien. Die technische Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes, die vereinbarte Anwesenheit am Arbeitsplatz zur sozialen Interaktion, das Erfordernis der Führung von Leistungsblättern, das regelmäßige Feedback der Vorgesetzten zur Evaluierung und die Akzeptanz der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen, stehen für den Verfassungsgerichtshof dabei im Vordergrund.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
100
Quelle
VfGH/Qualitätskriterienkatalog.
Berechnungsmethode
Anzahl der Telearbeitsplätze, die vollständig den Qualitätskriterien entsprechen