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MASSNAHME

Evaluierung der Telearbeitsplätze

Evaluierung der Telearbeitsplätze nach der gleichstellungsfördernden Wirkung

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Telearbeitsplätze erfüllen alle Qualitätskriterien

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Telearbeitsplätze im Verfassungsgerichtshof entsprechen im Berichtsjahr zu 100 % den Qualitätskriterien. Die technische Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes, die vereinbarte Anwesenheit am Arbeitsplatz zur sozialen Interaktion, das Erfordernis der Führung von Leistungsblättern, das regelmäßige Feedback der Vorgesetzten zur Evaluierung und die Akzeptanz der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen, stehen für den Verfassungsgerichtshof dabei im Vordergrund.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

VfGH/Qualitätskriterienkatalog.

Berechnungsmethode

Anzahl der Telearbeitsplätze, die vollständig den Qualitätskriterien entsprechen