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MASSNAHME

Evaluierung Rechtsbestand

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung Rechtsbestand

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Evaluierung wurde abgeschlossen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Umfassende Wehrrechtsnovelle liegt vor

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Fortsetzung der Evaluierung

Erläuterung der Entwicklung

Die Wehrrechtsnovelle wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019 BGBl I Nr. 102/2019 abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze