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MASSNAHME

Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

50,62

Tage

Zielzustand

65

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Die Verfahrensdauer an Standorten mit Familiengerichtshilfe konnte von 68,18 auf 50,62 Tage reduziert werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

161


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bezogen auf ein Kalenderjahr vom Tag der Antragstellung bis zur Erledigung