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MASSNAHME

Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bundesmuseen/ÖNB

Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen/ÖNB

2023
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Auch nach 21 Verhandlungsrunden zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter:innen konnte vorläufig noch keine Einigung erzielt werden. Die Gespräche verlaufen dennoch konstruktiv.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.06.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Arbeitsgruppe Kollektivvertrag ist in den Bundesmuseen/ÖNB eingerichtet und es wird laufend verhandelt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB ist erfolgt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung im Jahr 2024 wäre kulturpolitisch wünschenswert. Die Basisabgeltung im Jahr 2024 berücksichtigt eine Reserve von 2,5 Mio. Euro für die jährlichen Mehrkosten, die der gemeinsame Kollektivvertrag verursachen würde.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht