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MASSNAHME

Festlegung des Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP).

Festlegung des Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP).

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde fristgerecht erstellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.

Zielzustand (Datum)

30. März 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Beitrag des BMASGK zum Armutsziel des NRP wurde fristgerecht erstellt, damit wurde das Ziel zur Gänze erreicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze