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MASSNAHME

Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen (weiblich)

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

753.068

Anzahl

Zielzustand

741.223

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Mitglieder der Bundes-Jugendorganisationen steigt an, da immer mehr Organisationen die taxativ aufgezählten Bedingungen des § 6 Abs. 1 des Bundes-Jugendförderungsgesetzes (B-JFG) erfüllen. Im Jahre 2015 haben bereits 38 Jugendorganisationen gemäß B-JFG um Basis- und Projektförderung angesucht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

703.249


Quelle

Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ

Berechnungsmethode

Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen (die Organisationen müssen die Mitgliederzahlen im Förderungsantrag bekanntgeben).

Kennzahl: Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen (männlich)

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

878.889

Anzahl

Zielzustand

863.939

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Mitglieder der Bundes-Jugendorganisationen steigt an, da immer mehr Organisationen die taxativ aufgezählten Bedingungen des § 6 Abs. 1 des Bundes-Jugendförderungsgesetzes (B-JFG) erfüllen. Im Jahre 2015 haben bereits 38 Jugendorganisationen gemäß B-JFG um Basis- und Projektförderung angesucht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

738.177


Quelle

Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ

Berechnungsmethode

Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen

Kennzahl: Erhaltung des Geschlechterverhältnisses der Jugendarbeitsfachpersonen der Bundes-Jugendorganisationen

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

171.559

Anzahl

Zielzustand

169.500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

In den vergangenen Jahren war ein leicht sinkender Trend festzustellen, der sich wie folgt erklärt: Da Fördermittel von Dritten eher gekürzt werden, verlagern die Jugendorganisationen ihre Aktivitäten von kleinen speziellen Projekten hin zu größeren breitenwirksamen Angeboten der Jugendarbeit, welche mit einer geringeren Anzahl der Jugendarbeitsfachpersonen durchgeführt werden können. Im letzten Jahr hat sich der Wert aber stabilisiert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

74.978


Quelle

Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ

Berechnungsmethode

Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen