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MASSNAHME

Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen

2021
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

194.809

Anzahl

Zielzustand

230.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Klient/innen ist 2021 gegenüber 2020 um 0,55 % gesunken (insgesamt 12,82 % im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019). Dafür scheint ebenfalls die COVID-19 bedingt länger dauernde Schließung der „hochfrequenten“ Beratungsstandorte „Beratung am Bezirksgericht“ und „Beratungsstellen in Spitälern“ ausschlaggebend, an denen üblicherweise Klient/innen lediglich einen Beratungstermin ohne Folgetermin wahrnehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

223.308


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a; Jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen

Kennzahl: Anzahl der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

446.888

Anzahl

Zielzustand

475.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Beratungen ist 2021 gegenüber 2020 um 1,66 % gestiegen (insgesamt 3,93 % gesunken im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019). In Zusammenhang mit dem Rückgang der Anzahl der Klient/innen bedeutet dies, dass es notwendig war mit einzelnen Klient/innen mehr Beratungsgespräche zu führen als im langjährigen Durchschnitt. Dieser Umstand könnte auf komplexere Problemlagen der einzelnen Personen hindeuten. Die Häufigkeit von Beratungen ist 2021 auf 2,28 Beratungen pro Klient/in gestiegen (gegenüber 2,23 Beratungen pro Klient/in 2020), das ist ein Plus von 2,4 Prozentpunkten und erneut ein Höchststand in den vergangenen zehn Jahren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

462.955


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a; Jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen