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MASSNAHME

Förderung des Bezugs von KBG durch Väter zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)

Förderung der Väterbeteiligung beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld (KBG) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Väterbeteiligung beim KBG-Konto

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

9,33

Zielzustand

11.6

Messgrößenangabe

%


Quelle

Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA

Berechnungsmethode

Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen

Kennzahl: Väterbeteiligung beim einkommensabhängigen KBG

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

28,39

Zielzustand

30.1

Messgrößenangabe

%


Quelle

Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA

Berechnungsmethode

Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen

Meilenstein: KBG-Bezugsmonate für den zweiten Elternteil und Familienzeitbonus

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.