MASSNAHME
Förderung des Bezugs von KBG durch Väter zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)
Förderung der Väterbeteiligung beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld (KBG) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Väterbeteiligung beim KBG-Konto
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
9,33
Zielzustand
11.6
Messgrößenangabe
%
Quelle
Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA
Berechnungsmethode
Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen
Kennzahl: Väterbeteiligung beim einkommensabhängigen KBG
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
28,39
Zielzustand
30.1
Messgrößenangabe
%
Quelle
Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA
Berechnungsmethode
Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen
Meilenstein: KBG-Bezugsmonate für den zweiten Elternteil und Familienzeitbonus
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Bezugsmonate des KBG sind für den zweiten Elternteil reserviert, Familienzeitbonus kann in Anspruch genommen werden.