MASSNAHME
Förderung von FTI für Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und lebenswerte Städte
Förderung umsetzungsorientierter FTI für die Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und lebenswerte Städte
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der FFG-geförderten Projekte, bei denen Bedarfsträger:innen eingebunden werden
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2023
Ausgangspunkt der Planung
44,6
Zielzustand
45
Messgrößenangabe
%
Quelle
FFG, Abfrage bei den Förderungsnehmenden
Berechnungsmethode
Anteil der geförderten Projekte bei denen Bedarfsträger:innen eingebunden werden an allen aus der UG 34 geförderten FFG-Projekten
Kennzahl: Anteil der FFG-geförderten Projekte, die einen Beitrag zu den SDGs 7, 11, 12 und/oder 13 leisten
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2024
Ausgangspunkt der Planung
80
Zielzustand
70
Messgrößenangabe
%
Quelle
FFG, Abfrage bei den Förderungswerbenden, Mehrfachnennungen bereinigt
Berechnungsmethode
Auswertung zu SDGs „Bezahlbare und saubere Energie“, „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ und „Maßnahmen zum Klimaschutz“