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MASSNAHME

Fortführung Tag der offenen Tür

2021
Keine Bewertung

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Positives Feedback zur Veranstaltung durch Besucherbefragung

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

90

%

Erläuterung der Entwicklung

Wegen der Beschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie war es im Berichtsjahr leider nicht möglich, den Tag der offenen Tür in herkömmlicher Form abzuhalten.
Wie auch im Vorjahr, wurde als digitaler Ersatz auf der Website des Verfassungsgerichtshofs jedoch die Möglichkeit eines virtuellen Rundgangs angeboten. Das Feedback hierzu war durchwegs positiv.
Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass der Tag der offenen Tür im Jahr 2022 in gewohnter Weise stattfinden kann, sofern es das Pandemiegeschehen zulässt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

90


Quelle

VfGH/Auswertung der Rückmeldungen

Berechnungsmethode

Anzahl der positiven Rückmeldungen zur Gesamtanzahl der Rückmeldungen