MASSNAHME
Fortführung Tag der offenen Tür
Keine Bewertung
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Positives Feedback zur Veranstaltung durch Besucherbefragung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
Wegen der Beschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie war es im Berichtsjahr leider nicht möglich, den Tag der offenen Tür in herkömmlicher Form abzuhalten.
Wie auch im Vorjahr, wurde als digitaler Ersatz auf der Website des Verfassungsgerichtshofs jedoch die Möglichkeit eines virtuellen Rundgangs angeboten. Das Feedback hierzu war durchwegs positiv.
Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass der Tag der offenen Tür im Jahr 2022 in gewohnter Weise stattfinden kann, sofern es das Pandemiegeschehen zulässt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
90
Quelle
VfGH/Auswertung der Rückmeldungen
Berechnungsmethode
Anzahl der positiven Rückmeldungen zur Gesamtanzahl der Rückmeldungen