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MASSNAHME

Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU)

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

247,6

Mio. EUR

Zielzustand

290

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Der Indikator „Gesamtprojektkosten“ (= „Ausgelöstes Investitionsvolumen“) zeigt, in welcher Höhe unterstützte Unternehmen selbst Investitionen tätigen und damit Finanzierungsleistungen mobilisiert werden. Um die Vergleichbarkeit mit den letzten Jahren zu ermöglichen, wurden bei dieser Kennzahl die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie nicht berücksichtigt.

Der Rückgang im Jahr 2020 gegenüber dem Zielzustand ist insbesondere auf Investitionsprojekte von Unternehmen mit kleineren Gesamtprojektkosten zurückzuführen, die mit Regel-aws Garantien gemäß KMU-FG (d.h. ohne COVID-19 Schwerpunkt) unterstützt wurden. Die Zusagen erreichten indes nahezu das Niveau von 2019. Da bei Beteiligungsfinanzierungen sowie dem Förderprogramm „KMU.Digital“ ein Anstieg verzeichnet werden konnte, wurde der Zielerreichungsgrad mit „überwiegend erreicht“ bewertet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

288,7


Quelle

4. Quartalsförderleistungsbericht der AWS

Berechnungsmethode

Gesamtprojektkosten (= Investitionsvolumen) von aws Garantien gemäß KMU-FG, KMU-Digital sowie von Beteiligungsfinanzierung (exkl. VC- und Cleantech Initiative) -- Anm.: ohne COVID-19 Maßnahmen, um Vergleichbarkeit zu ermöglichen

Meilenstein: Beschäftigungsbonus - Förderung von Lohnnebenkosten über den Zeitraum von 3 Jahren für UN, die neue Beschäftigungsverhältnisse schaffen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Beschäftigungsbonus“ wurden bis 31.01.2018 Förderanträge angenommen. Die Abwicklung wurde im Jahr 2020 fortgesetzt. Die dritte Auszahlungsphase hat Mitte 2020 begonnen und endet im Jahr 2021. Der überwiegende Anteil wurde an KMU ausbezahlt. Ausgehend vom nachgewiesenen Beschäftigungszuwachs ist ein überproportionaler Anteil von wenigen Großunternehmen der beschäftigungsintensiven Branchen festzustellen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anträge im Rahmen der Fördermaßnahme „Beschäftigungsbonus“ wurden bis 31.1.2018 angenommen; insg. sollen 15.000 Unternehmen mit einem Volumen von EUR rund EUR 1 Mrd. unterstützt werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2020 wurde die Abwicklung des Programms „Beschäftigungsbonus“ unter den Bedingungen der COVID-19 Pandemie fortgesetzt. Unternehmen haben in dieser Phase verstärkt das Förderinstrument der Kurzarbeit genutzt. Um Doppelförderungen zu verhindern wurde eine Abgrenzung zwischen Kurzarbeitsförderung und Beschäftigungsbonus vorgenommen. Um die Unternehmen in der schwierigen Phase zu unterstützen, wurde die Frist für die Vorlage der Abrechnungen von drei auf sechs Monate verlängert. Demgemäß werden sich Zahlungen in das Jahr 2021 verschieben. Hauptzielgruppe des Beschäftigungsbonus sind unverändert Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen. An diese Gruppe wurde auch 2020 der überwiegende Anteil des zugezählten Beschäftigungsbonus ausbezahlt. Eine Konzentration des Beschäftigungszuwachses ist bei einzelnen wenigen Großunternehmen der beschäftigungsintensiven Branchen festzustellen, weshalb hier überproportionale Anteile an den zugezählten Gesamtfördermitteln zu verzeichnen sind.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Auszahlungen an die Unternehmen wesentlich unter den ursprünglichen Planungen liegen. Eine Analyse der Synthesis Forschungs GmbH hat u.a. folgende Gründe identifiziert:
• Das Arbeitsverhältnis erfüllt die vorgesehene viermonatige Mindestbeschäftigungsdauer nicht.
• Das Unternehmen kann keinen Beschäftigungszuwachs nachweisen.
• Die Dauer des zu fördernden Arbeitsverhältnisses ist kürzer als ursprünglich beantragt/zugesagt.
• Das vorgesehene Bruttoentgelt liegt unter dem ursprünglich beantragten /zugesagten Bruttoentgelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze