Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Wachstum des Startup-Gründungsniveaus in Österreich

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

277

Zielzustand

350

Messgrößenangabe

Anzahl


Quelle

Austrian Startup Monitor

Berechnungsmethode

Anzahl an Startup Gründungen in Österreich

Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

293,5

Zielzustand

300

Messgrößenangabe

Mio. EUR


Quelle

1. Quartalsförderleistungsbericht der AWS

Berechnungsmethode

Gesamtprojektkosten (=Investitionsvolumen) von Garantien (ges. ohne COVID-19) und Zuschüssen gem. KMU-FG & Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)

Meilenstein: Abwicklung der „Energieförderprogramme“ für „energieintensive Unternehmen“

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der drastische Energiekostenanstieg infolge des Ukraine-Krieges stellt für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Um den Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation eine Hilfestellung bieten zu können, wurde im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes ein „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ und als Ergänzung für Kleinst- und Kleinunternehmen eine „Energiekostenpauschale“ geschaffen. Die gesetzliche Basis wurde im Juli 2022 mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geschaffen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Im Jahr 2024 erfolgt einerseits die „Restabwicklung“ der bestehenden „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenpauschale 1) und andererseits die Abwicklung der weiteren „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale 2).

Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

1) Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. 2) Die Investitionsprämie fokussiert mit den Schwerpunkten „Investitionen in die Digitalisierung“ und „Investitionen in die Ökologisierung“ auf den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft. Diese Schwerpunkte entsprechen den Intentionen des „Aufbau- und Resilienzplans (ARP)“ der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger und krisentauglicher zu machen, um besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet zu sein. Daher wurde die Investitionsprämie in den österreichischen ARP mit einer Finanzierung iHv EUR 573 Mio. aufgenommen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle. Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplanes (ARP) sind im Jahr 2024 keine Meilensteine zu erreichen. Die nächsten Meilensteine gibt es im Jahr 2025. Die Umsetzung des ARP erfolgt bis in das Jahr 2025.