MASSNAHME
Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).
Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung mit Fokus auf KMU und Startups (inkl. Digitalisierung der KMUs als Teil des Aufbau- und Resilienzplans).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Wachstum des Startup-Gründungsniveaus in Österreich
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
244Anzahl
Zielzustand
350Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Für die Kennzahl zum Startup-Gründungsniveau werden Zahlen des Austrian Startup Monitors (ASM) herangezogen, der jährlich durch das Austrian Institute of Technology, Austrian Startups und das WU Gründungszentrum veröffentlicht werden. Der Austrian Startup Monitor ist eine der wenigen Publikationen, die regelmäßig Erhebungen u.a. zur Anzahl der Startup-Neugründungen durchführen. Öffentliche Statistiken oder eine offizielle Registrierung von Startups gibt es nicht. Der Austrian Startup Monitor erfasst neu gegründete Startups mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Jahren. Das liegt daran, dass diese erst nach einer gewissen Zeit als Neuzugang in einem Inkubator auf der Webpage angeführt werden oder im Medienscreening auftauchen.
Es ist also davon auszugehen, dass die Zahl der Startup-Neugründungen im Jahr 2023 deutlich höher war als im Austrian Startup Monitor 2024 ausgewiesen, was auch selbst im Report angeführt wird. Laut ASM 2024 gab es im Jahr 2021 379 Startup-Neugründungen. Dabei handelt es sich um das derzeit letzte verfügbare vollständig erfasste Jahr.
Für das Jahr 2023 werden, basierend auf vorläufigen und noch unvollständigen Daten, 244 Startup-Neugründungen ausgewiesen (ASM 2024, S. 14). Auch wenn die Jahre 2024 und 2023 noch nicht vollständig erfasst wurden, kann mit einer zumindest gleich hohen Zahl von jeweils über 300 Startup-Neugründungen gerechnet werden.
Für die Identifikation der Startups wird die dem Austrian Startup Monitor zugrundeliegende Definition von Startups angewendet, das heißt, es handelt sich um Unternehmensgründungen, die nicht älter als zehn Jahre sowie hoch innovativ sind und wachsen wollen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
277
Quelle
Austrian Startup Monitor
Berechnungsmethode
Anzahl an Startup Gründungen in Österreich
Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
311Mio. EUR
Zielzustand
300Mio. EUR
Erläuterung der Entwicklung
Der Indikator „Gesamtprojektkosten“ (= „Ausgelöstes Investitionsvolumen“) zeigt, in welcher Höhe unterstützte Unternehmen selbst Investitionen tätigen und damit Finanzierungsleistungen mobilisiert werden. Um die Vergleichbarkeit mit den letzten Jahren zu ermöglichen, wurden bei dieser Kennzahl die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie nicht berücksichtigt.
Vor dem Ukraine-Krieg war die Weltwirtschaft auf dem Weg zur Erreichung des wirtschaftlichen Niveaus vor der COVID-19 Pandemie, in welchem positive Konjunkturentwicklungen zu einem erwartungsvollen Stimmungsbild beigetragen haben. Die weltweit optimistischen Konjunktureinschätzungen haben sich infolge des Ukraine-Kriegs und der galoppierenden Inflation gewendet. Zahlreiche Unternehmen waren von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs direkt betroffen und unter Druck sich u.a. marktseitig neu aufzustellen. Es wurden Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmen angedacht, die jedoch aufgrund der weitreichenden Folgen der gleichzeitig angestiegenen Energiekosten für die österreichische Wirtschaft nicht weiterverfolgt werden konnten. Der Fokus der staatlichen Eingriffe wurde auf Programme zur zumindest teilweisen Reduzierung der Energiekosten gelegt. Es wurden die Förderprogramme Energiekostenzuschuss und Energiekostenpauschale geschaffen (sh. dazu ausführlich Meilenstein GB 40.02-M1-m5).
Mit der Transformationsoffensive konnte im November 2023 gestartet werden. Die Unternehmen konnten ihre Förderanträge einreichen und mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen. Die mit den Förderzusagen verbundenen Investitionen werden daher in den nächsten Jahren ihren Niederschlag finden.
Sonderprogramme mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung von Klein- und Mittelbetrieben“ gab es im Jahr 2024 grundsätzlich keine.
Das Beteiligungsvolumen der aws-Beteiligungsfonds hat sich im Vergleich zum Prognosewert verringert, weil sich die Fonds – mit Ausnahme des aws-Gründungsfonds II – aktuell in der Desinvestitionsphase befinden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
293,5
Quelle
1. Quartalsförderleistungsbericht der AWS
Berechnungsmethode
Gesamtprojektkosten (=Investitionsvolumen) von Garantien (ges. ohne COVID-19) und Zuschüssen gem. KMU-FG & Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)
Meilenstein: Abwicklung der „Energieförderprogramme“ für „energieintensive Unternehmen“
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Energiekostenzuschussprogramme waren für einen förderungsfähigen Zeitraum von 1. Februar 2022 bis zum 31.12.2023 vorgesehen. Förderungsprogramme für das Jahr 2022: Beim Energiekostenzuschuss 1 (inkl. Bündelung und Erweiterung um das Quartal 4, in der Folge „EKZ 1“) wurden mit Stand 31. Dezember 2024 insgesamt 17.686 Anträge sowohl für den förderungsfähigen Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 als auch für den Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 zugesagt. Es wurde in Summe ein Energiekostenzuschuss von EUR 479.143.415 an die Unternehmen ausgezahlt und in diesem Ausmaß konnten die, von der Energiekostenkrise besonders betroffenen Unternehmen entlastet werden. Je nach Zuordnung zu den förderungsfähigen Perioden sind das • 9.259 Anträge mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss von EUR 347.345.007 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. • 8.418 Anträge mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss von EUR 131.798.409 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022. Bei der Energiekostenpauschale 1 mit dem förderungsfähigen Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurden mit Stand 31. Dezember 2024 64.358 Unternehmen zumindest teilweise von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Es wurde eine Energiekostenpauschale von EUR 42.606.430 an die Unternehmen ausgezahlt. Förderungsprogramme für das Jahr 2023: Beim Energiekostenzuschuss 2 wurden mit Stand 31. Dezember 2024 insgesamt 23.482 Anträge für den förderungsfähigen Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 zugesagt. Es wurde in Summe ein Energiekostenzuschuss von EUR 1.014.102.848 an die Unternehmen in 2 Förderperioden (1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 und 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023) ausgezahlt und in diesem Ausmaß konnten die, von der Energiekostenkrise besonders betroffenen Unternehmen entlastet werden. Je nach Zuordnung zu den förderungsfähigen Perioden sind das • 23.459 Abrechnungen mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss von EUR 568.958.599 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023. • 21.418 Abrechnungen mit einem ausbezahlten Energiekostenzuschuss von EUR 482.173.954 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023. Bei der Energiekostenpauschale 2 mit dem förderungsfähigen Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 wurden mit Stand 31. Dezember 2024 43.539 Unternehmen zumindest teilweise von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Es wurde eine Energiekostenpauschale von EUR 23.568.752 an die Unternehmen ausgezahlt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der drastische Energiekostenanstieg infolge des Ukraine-Krieges stellt für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Um den Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation eine Hilfestellung bieten zu können, wurde im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes ein „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen“ und als Ergänzung für Kleinst- und Kleinunternehmen eine „Energiekostenpauschale“ geschaffen. Die gesetzliche Basis wurde im Juli 2022 mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geschaffen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Im Jahr 2024 erfolgt einerseits die „Restabwicklung“ der bestehenden „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenpauschale 1) und andererseits die Abwicklung der weiteren „Energieförderprogramme“ (Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale 2).
Erläuterung der Entwicklung
Der Energiekostenzuschuss (EKZ) wurde im Juni 2022 als Teil des Antiteuerungspakets der Bundesregierung mit einem Budget von EUR 450 Mio. angekündigt.
Im Zuge der Ausarbeitung im Sommer 2022 zeigte sich, dass der EKZ potentiell mehr Budget benötigt, um Unternehmen, die von hohen Energiepreisanstiegen infolge des Ukraine-Kriegs betroffen sind, zu entlasten. Weiters zeigte sich, dass der EKZ aufgrund des Faktums, dass die Ermittlung von Ist-Kosten sowie Ist-Verbräuchen von Energie eine komplexe Angelegenheit ist und deshalb für Kleinst- und Kleinunternehmen kein ideales Förderinstrument darstellt. Daher wurde im Zuge der Budgeterhöhung von EUR 450 Mio. auf EUR 1.300 Mio. zusätzlich ein Pauschalsystem für Kleinst- und Kleinunternehmen angekündigt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Strom- und Erdgaspreise zu diesem Zeitpunkt auf einem historisch hohen Niveau waren, kündigte die österreichische Bundesregierung am 23. Dezember 2022 neben dem EKZ 2 und der Energiekostenpauschale 2 für den förderungsfähigen Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 eine Verlängerung des EKZ 1 und der Energiekostenpauschale 1 um das vierte Quartal des Jahres 2022 an.
Alle auf Grundlage des Energiekostenzuschussgesetzes geplanten Förderungsprogramme befinden sich nun in der Endabwicklung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im Jahr 2024 wurde die Abwicklung der Investitionsprämie fortgesetzt. Der Schwerpunkt lag auf den Auszahlungen der Prämie an jene Unternehmen, die ihre Investitionsprojekte umsetzt, ihre Rechnungen bezahlt und der AWS eine Abrechnung vorgelegt haben. Wie bereits in den vorangegangenen Jahren hat sich auch im Jahr 2024 gezeigt, dass die Unternehmen oftmals ihre Investitionen in einem geringeren Umfang umgesetzt haben als ursprünglich geplant.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
1) Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. 2) Die Investitionsprämie fokussiert mit den Schwerpunkten „Investitionen in die Digitalisierung“ und „Investitionen in die Ökologisierung“ auf den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft. Diese Schwerpunkte entsprechen den Intentionen des „Aufbau- und Resilienzplans (ARP)“ der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger und krisentauglicher zu machen, um besser auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet zu sein. Daher wurde die Investitionsprämie in den österreichischen ARP mit einer Finanzierung iHv EUR 573 Mio. aufgenommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Abwicklung der bestehenden Förderfälle. Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplanes (ARP) sind im Jahr 2024 keine Meilensteine zu erreichen. Die nächsten Meilensteine gibt es im Jahr 2025. Die Umsetzung des ARP erfolgt bis in das Jahr 2025.
Erläuterung der Entwicklung
Die Gründe für den geringeren Investitionsumfang liegen einerseits in der Unternehmenssphäre und andererseits in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Oftmals haben Unternehmen vorsichtshalber höhere Volumina beantragt und sie veranschlagten einen Puffer für unbekannte und nicht kalkulierbare Kosten (Baubewilligungen, Planung, Lieferkettenprobleme, u.a.). Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Durchführung von unternehmerischen Investitionen erschwert: Zuerst standen Lieferkettenprobleme im Vordergrund, dann die eklatant gestiegenen Preise für Energie infolge des Ukraine-Krieges. Zudem hat die galoppierende Inflation die gesamte Investitionsdynamik gebremst.
Neben den Auszahlungen an Unternehmen wurden im Jahr 2024 Prüfungen zu verschiedenen Themen wie z.B. Einhaltung der Behalteverpflichtung für die geförderten Wirtschaftsgüter, Rückforderungen sowie Aufbereitung von Daten für den Aufbau- und Resilienzfonds. Die nächsten Ziele des Aufbau- und Resilienzplans sind im Jahr 2025 zu erreichen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze