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MASSNAHME

Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus KMU und Startups).

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Von Unternehmen ausgelöstes Investitionsvolumen durch Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsmaßnahmen (Fokus auf KMU)

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

293,5

Mio. EUR

Zielzustand

300

Mio. EUR

Erläuterung der Entwicklung

Der Indikator „Gesamtprojektkosten“ (= „Ausgelöstes Investitionsvolumen“) zeigt, in welcher Höhe unterstützte Unternehmen selbst Investitionen tätigen und damit Finanzierungsleistungen mobilisiert werden. Um die Vergleichbarkeit mit den letzten Jahren zu ermöglichen, wurden bei dieser Kennzahl die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie nicht berücksichtigt.

Bei einem Zielzustand von 300 Millionen liegt der Istzustand für 2022 bei 293,5 Millionen. Die gesetzten Fördermaßnahmen sind Grund für die weitest gehende Erreichung des Zielzustandes.
Eine Lücke im Finanzierungsangebot für die Unternehmen hat sich durch das Auslaufen des AWS Mittelstandsfonds ergeben. Seit dem Jahr 2020 befindet sich dieser in der Desinvestitionsphase und realisiert nur noch unter bestimmten Bedingungen bei laufenden Beteiligungen Folgeinvestitionen. Um diese Lücke zu schließen wird im Jahr 2023 mit Mitteln aus den AWS Fonds (Mittelstandsfonds und Gründerfonds) ein neuer staatlicher Risikokapitalfonds zur Unterstützung technologieorientierter innovativer Unternehmen geschaffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

247,6


Quelle

4. Quartalsförderleistungsbericht der AWS

Berechnungsmethode

Gesamtprojektkosten (= Investitionsvolumen) von Garantien (ges) und Zuschüssen (ges) gem KMU-FG sowie von Beteiligungsfin. (exkl. VC- und Cleantech Initiative)

Kennzahl: Wachstum des Startup-Gründungsniveaus in Österreich

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

277

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Für die Kennzahl zum Startup-Gründungsniveau werden Zahlen des Austrian Startup Monitor (ASM) herangezogen, der jährlich durch das Austrian Institute for Technology, AustrianStartups und das Wirtschaftsuniversität Gründungszentrum veröffentlicht werden. Der ASM ist eine der wenigen Publikationen, die regelmäßig Erhebungen u.a. zur Anzahl der Startup-Neugründungen durchführen. Öffentliche Statistiken oder eine offizielle Registrierung von Startups gibt es nicht. Der ASM erfasst neugegründete Startups mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Jahren. Das liegt daran, dass diese erst nach einer gewissen Zeit als Neuzugang in einem Inkubator auf der Webpage angeführt werden oder im Medienscreening auftauchen. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Startup-Neugründungen nur verzögert erfasst werden können, was auch im Report selbst so angeführt wird. Laut ASM 2022 gab es im Jahr 2019 360 Startup-Neugründungen. Dabei handelt es sich um das derzeit letzte verfügbare vollständig erfasste Jahr. Für das noch nicht vollständig erfasste Jahr 2020 werden 323 Startup-Neugründungen ausgewiesen. Daher kann für das Jahr 2021 mit einer zumindest gleich hohen Zahl von über 300 Startup-Neugründungen gerechnet werden – auch wenn derzeit nur 277 neugegründete Startups für das Jahr 2021 (ASM 2022, S. 16) erfasst sind.

Für die Identifikation der Startups wird die dem ASM zugrundeliegende Definition von Startups angewendet, das heißt, es handelt sich um Unternehmensgründungen, die nicht älter als zehn Jahre sowie hoch innovativ sind und wachsen wollen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

233


Quelle

Austrian Startup Monitor 2022 (Austrian Startups, AIT, WU)

Berechnungsmethode

Anzahl an Startup Gründungen in Österreich

Kennzahl: Wachstum des Skalierungsniveaus von Startups in Österreich

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

18,2

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Um das Skalierungsniveau von Startups in Österreich zu messen, wird der Anteil von Startups herangezogen, die eine Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten. Die Verteilung nach Umsatzkategorien ist im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend stabil geblieben. Ein hoher Anteil an Startups, die noch keine oder nur wenige Umsätze erreichen, bedeutet auch, dass es eine kontinuierlich hohe Gründungsaktivität im Startup-Sektor gibt. Zu dieser Kategorie gehören knapp mehr als die Hälfte aller Startups. Beinahe jedes fünfte Startup überschreitet die Umsatzschwelle von EUR 500.000,-. Dies ist grundsätzlich ein gutes Zeichen für das Startup-Skalierungsniveau in Österreich.
Gegenüber 2021 blieb das Niveau annähernd gleich (2021: 18,3 % an Startups, die eine Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten). Betrachtet man lediglich jene Startups, die einen Umsatz mit mehr als EUR 1 Mio. erwirtschaften, so lässt sich seit 2018 ein gradueller Anstieg von 3 Prozentpunkten beobachten.

Für die Identifikation der Startups wird die dem Austrian Startup Monitor zugrundeliegende Definition von Startups angewendet, das heißt, es handelt sich um Unternehmensgründungen, die nicht älter als zehn Jahre sowie hoch innovativ sind und wachsen wollen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

17,9


Quelle

Austrian Startup Monitor 2020 (Austrian Startups, AIT, WU)

Berechnungsmethode

Anteil von Startups, die die Umsatzschwelle von EUR 500.000,- überschreiten

Meilenstein: Abwicklung der aws COVID-19 Garantien als Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anträge im Rahmen der aws COVID-19 Garantien gem. KMU-FG werden bis 31.12.2021 angenommen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle.

Erläuterung der Entwicklung

Die AWS COVID-19 Garantien gemäß KMU-FG wurden unmittelbar nach dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie im März 2020 implementiert und stellen eine zentrale Säule der Krisenbekämpfungsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung dar. Auf Basis der beihilferechtlichen Möglichkeiten werden drei Garantieschwerpunkte (80 %, 90 % und 100 %-Garantien) angeboten. Die Antragsfrist auf diese Garantien ist mit 15. Juni 2022 ausgelaufen. Mit Stand 31. Dezember 2022 hat die AWS seit Beginn des Programms 17.603 Garantien für ein Garantieobligo in Höhe von EUR 2,639 Mrd. und einem ausgelösten Gesamtkreditvolumen iHv. EUR 2,891 Mrd. übernommen.
Aufgrund des Erfolgs war der AWS COVID-19 Startup Hilfsfonds bereits mit August 2020 ausgeschöpft. Der Zuschuss ist im Erfolgsfall aus den Gewinnen der kommenden Jahre (max. bis 2030) zurückzuzahlen, wobei die AWS bis zu diesem Zeitpunkt die Abwicklung der bestehenden Förderfälle übernimmt. Insgesamt konnte die AWS 236 Förderungszusagen ausstellen, wobei der Betrag der gehebelten privaten Eigenkapitalinvestments rund EUR 90 Mio. beträgt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Zielerreichungsgrad mit „zur Gänze erreicht“ bewertet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Investitionsprämie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Strukturwandels (Teil des Aufbau- und Resilienzplans)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Das erste Ziel des Aufbau- und Resilienzplans (3.000 Unternehmen haben Digitalisierungsinvestitionen durchgeführt) wurde bereits im Jahr 2022 erreicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

28.02.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science mit Bonusprämie tragen zur Stärkung des Strukturwandels bei. Zur teilweisen Re-Finanzierung der Investitionsprämie wurden die Maßnahmen „Digitale Investitionen in Unternehmen“ und „Ökologische Investitionen in Unternehmen“ in den Aufbau- und Resilienzplan der Europäischen Union aufgenommen. Mit der Novelle des COVID-19 Investitionsprämiengesetzes (Bereitstellung von 7,8 Mrd. Euro) ist der erste Meilenstein zur Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans erfüllt. Die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans geht bis in das Jahr 2025. Anträge im Rahmen der COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Basisprämie 7%, +7% Bonusprämie für Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science) wurden bis 28.02.2021 angenommen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der bestehenden Förderfälle. Rund 244.000 Unternehmen haben die Investitionsprämie mit einem Zuschussvolumen iHv EUR 7,8 Mrd. für die Realisierung von förderbaren Investitionen bis 28.2.2021 beantragt. Ein erstes Ziel des Aufbau- und Resilienzplans (3.000 Unternehmen haben Digitalisierungsinvestitionen durchgeführt) ist im 1. Quartal 2023 zu erreichen.

Erläuterung der Entwicklung

Die AWS Investitionsprämie konnte zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Im Jänner 2021 wurde der Zeitraum für das Setzen der ersten Maßnahme von ursprünglich 28. Februar 2021 auf 31. Mai 2021 verlängert. In der Folge wurden keine weiteren Anpassungen vorgenommen.
Im Rahmen der Investitionsprämie werden Unternehmensinvestitionen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7 % oder 14 % der Investitionskosten unterstützt, wobei der 14 %-ige Zuschuss ausschließlich für Schwerpunktinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Sciences zur Verfügung steht. Knapp die Hälfte der Anträge wurde in den Bereichen Digitalisierung (21 %), Ökologisierung (26,5 %) und Gesundheit/Life Sciences (0,5 %) mit einer Bonusprämie zur Stärkung des Strukturwandels zugesagt.
Die Investitionsprämie wird nach Abschluss der geplanten Investition von der AWS ausbezahlt (bis max. 2025). Im Jahr 2022 wurden 61.750 Förderungsanträge von Unternehmen abgerechnet und rd. EUR 782 Mio. ausbezahlt.
Der nächste relevante Termin in der Abwicklung der Investitionsprämie ist der 28. Februar 2023. Investitionen mit einem Volumen von bis maximal EUR 20 Mio. sind bis zu diesem Termin in Betrieb zu nehmen und zu bezahlen. Die Unternehmen haben in der Folge drei Monate Zeit die Abrechnung der AWS vorzulegen. Ein wesentlicher erster Meilenstein bei der Umsetzung der Investitionsprämie ist dann erreicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig