MASSNAHME
Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen
Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Eine Verordnung hinsichtlich eines Richtversorgungsgrades gem. § 3 Abs. 3 Pflegefondsgesetz liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Richtversorgungsgrad wurde mit der Novelle 2013 zum Pflegefondsgesetz gesetzlich geregelt. Dieser beträgt im Jahr 2012 50 v.H.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verordnung liegt nicht vor
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Eine Verordnung hinsichtlich eines Richtversorgungsgrades gem. § 3 Abs. 3 Pflegefondsgesetz liegt vor