MASSNAHME
Gender Budgeting im Österreichischen Filminstitut (ÖFI) in einem Etappenplan bis Ende 2024 etablieren
Gender Budgeting im Österreichischen Filminstitut (ÖFI) in einem Etappenplan bis Ende des Jahres 2024 etablieren (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der Richtlinien für das Gender Budgeting
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die 4. Phase des vierjährigen, mehrstufigen Richtlinien-Implementierungsplans zum Gender Budgeting wurde abgeschlossen. Eine paritätische Verteilung der zugesagten Fördermittel an Frauen und Männer wurde in der Projektstufe der Stoffentwicklung erreicht. Bei der Verteilung in den Projektstufen Projektentwicklung und Herstellung liegt der Gesamtjahresmittelwert leicht unter der maximal zulässigen Schwankungsbreite von +/- 5 Prozentpunkten.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die 2. Phase des vierjährigen, mehrstufigen Richtlinien-Implementierungsplans zum Gender Budgeting ist abgeschlossen. Mindestens 35 % der zugesagten Fördermittel ergingen an Frauen (Geschlechterverteilung in den Stabstellen Drehbuch, Regie und Produktion).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die 4. Phase des vierjährigen, mehrstufigen Richtlinien-Implementierungsplans zum Gender Budgeting ist abgeschlossen. Eine paritätische Verteilung der zugesagten Fördermittel an Frauen und Männer ist damit erreicht. Die maximal zulässige Schwankungsbreite beträgt hierbei +/- 5 Prozentpunkte.
Erläuterung der Entwicklung
Das vom Aufsichtsrat beschlossene und in den Richtlinien verankerte Gender-Budgeting-Ziel einer ausgewogenen Verteilung der Fördermittel an Frauen und Männer, wurde unter Berücksichtigung der Schwankungsbreite von +/- 5 Prozentpunkten, in der Stoffentwicklung erreicht. Bei den Projektstufen Projektentwicklung und Herstellung liegt der Wert der Zusagesummen für Projekte mit Frauen im Kernteam leicht unter der maximal zulässigen Schwankungsbreite von +/- 5 Prozentpunkten. Die Zielerreichung hängt auch wesentlich von den Antragsummen für Projekte mit Frauen im Kernteam ab. Dadurch kann es zu Schwankungen hinsichtlich der Zielerreichung kommen.
Da die Zielvorgabe nicht erreicht wurde, hat die Projektkommission gemäß der ÖFI-Förderrichtlinien anzustreben, dass die Differenz zur definierten Gleichstellung (50/50) innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen wird.
Seit 1.1.2025 ist zudem eine auf +/- 3 Prozentpunkte reduzierte Schwankungsbreite gültig.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise