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MASSNAHME

Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität

Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Anreize für die Nutzung besonders emissionsarmer Fahrzeuge im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge > 3,5 t

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Seit dem 1.1.2024 werden im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) neben den externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung auch die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen angelastet. Im Jahre 2024 betrug der Mauttarif zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen für die größte Fahrzeuggruppe (Fahrzeug mit vier oder mehr Achsen, EURO-Emissionsklasse VI und CO2-Emissionsklasse 1) 3,87 Cent/Fahrzeugkilometer.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG erfolgt eine Anlastung verkehrsbedingter externer Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Emissionsfreie Fahrzeuge erhalten zudem einen Tarifbonus von 75 %.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

CO2-Emissionen werden bei der Festlegung der Mauttarife für Fahrzeuge über 3,5 t tzG berücksichtigt.

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t wurden neben den Infrastrukturkosten seit 2017 auch die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung angelastet. Das BStMG legt in § 9 Abs. 9 fest, dass seit dem Jahre 2024 auch Mauttarife zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingehoben werden und diese bis 2026 stufenweise angehoben werden. Wie auch in den Vorjahren erhielten emissionsfreie Schwerfahrzeuge auch im Jahre 2024 einen 75 %-Bonus auf die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten, um einen Anreiz zum Umstieg auf diese Fahrzeuge zu schaffen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze