MASSNAHME
Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im UFS durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
98,02%
Zielzustand
98,02%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
98,02
Quelle
Rechtsmittelinformationssystem
Berechnungsmethode
Verhältnis der im Jahr 2014 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2014