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MASSNAHME

Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projekfinanzierungen und Investitionen im In- und Ausland

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Aufrechterhaltung d. effizienten Gestionierung d. Haftungen unter Einhaltung d. Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Weitest möglicher Ausgleich der übernommenen Risiken durch ein adäquates Haftungsentgelt sowie durch ein zeitgerechtes, effektives und effizientes Auflagencontrolling. Zudem betrug der Haftungsstand für Kapital per 31.12.2021 insgesamt rund 100,46 Mrd. EUR.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Aufrechterhaltung der effizienten Gestionierung der Haftungen des Bundes unter Berücksichtigung der Interessen des Bundes und Einhaltung der Obergrenze gem. § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

gesetzt