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MASSNAHME

Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch.

Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch.

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bezieherinnen und Bezieher von Pflegekarenzgeld

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

3.205

Anzahl

Zielzustand

3.300

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der angestrebte Zielzustand wurde annähernd erreicht. Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 1.1.2014 eingeführt. Aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades dieser Maßnahmen (u. a. durch umfangreiche Information durch das BMSGPK) ist von einer steigenden Anzahl der Bezieher/innen eines Pflegekarenzgeldes auszugehen. Im Jahr der Einführung des Pflegekarenzgeldes haben diese Leistung 2.321 Personen in Anspruch genommen. Nach Etablierung der Maßnahme ist für die Jahre 2015 bis 2018 eine relativ konstante Entwicklung mit einer Personenanzahl von 2.577 (im Jahr 2015) bis 2.962 (im Jahr 2018) eingetreten. Im Jahr 2019 wurde die Leistung des Pflegekarenzgeldes von 3.267 Personen in Anspruch genommen, was einer Steigerung von rund 10,3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Jahr 2020 erfolgte eine Inanspruchnahme durch 3.205 Personen. Seit 1. Jänner 2020 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu vier Wochen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

3.267


Quelle

Statistik Bundesrechenzentrum

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen , die im jeweiligen Jahr Pflegekarenzgeld bezogen haben