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MASSNAHME

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen zu den eingebrachten Förderungsansuchen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die Förderungsansuchen wurden laufend bearbeitet. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie erfolgte die Begutachtung der geprüften Förderungsansuchen durch die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft auch 2021 im Umlaufverfahren, wobei neben den ursprünglich geplanten zwei Terminen ein zusätzlicher Termin im Sommer 2021 eingeschoben wurde. Für Ende 2021 vorgesehene Förderungszusagen konnten auf diese Weise bereits im Sommer zugesagt werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.07.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der eingebrachten Förderungsansuchen im Mai bzw. Dezember 2021

Erläuterung der Entwicklung

Die Förderungsansuchen werden auch 2022 laufend bearbeitet. Parallel zur Verlängerung der Finanzausgleichsperiode wurden Mitte Februar 2022 mit BGBl. I Nr. 9/2022 für die Jahre 2022 und 2023 Förderungsmittel im Umfang von jeweils 80 Mio. Euro für die Neuerrichtung und die Sanierung der Infrastruktur der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt. Da die Förderungsmittelverfügbarkeit somit gegeben ist, ist für 2022 die Abhaltung von zwei Sitzungen der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft (§ 7 Z 1 UFG) in Wien geplant. Sollte es die COVID-19-Pandemie nicht zulassen, Sitzungen vor Ort abzuhalten, müsste die Begutachtung der geprüften Förderungsansuchen durch die Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft wiederum im Wege einer Videokonferenz oder im Umlaufverfahren erfolgen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze