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MASSNAHME

Gezielte berufliche Rehabilitation um die Notwendigkeit der Pension zu verhindern

Gezielte berufliche Rehabilitation um die Notwendigkeit der Pension zu verhindern

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch jährlichen Rehabilitationsbericht des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger an das BMASK (§ 79c ASVG)

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch jährlichen Rehabilitationsbericht des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger an das BMASK (§ 79c ASVG)

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Umsetzung der Maßnahmen gem. Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010) durch betroffene Institutionen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch jährlichen Rehabilitationsbericht des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger an das BMASK (§ 79c ASVG)