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MASSNAHME

Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG.

Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG.

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Begutachtungsfähiger Entwurf eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Keine bundesweit harmonisierte Regelung zur Mindestsicherung / Sozialhilfe ist vorhanden, in jedem Bundesland gibt es ein eigenes Mindestsicherungsgesetz. Am 29.11.2018 wurde ein begutachtungsfähiger Entwurf eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Regierungsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2017 bis 2022 ist festgehalten, dass alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht werden sollen. Dies soll durch ein Bundes-Grundsatzgesetz erfolgen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Ein begutachtungsfähiger Entwurf eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG mit dem Ziel, Armut zu bekämpfen, die Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen und verstärkte Arbeitsanreize zu setzen, liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wurde ein begutachtungsfähiger Entwurf eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG ausgearbeitet und am 29. November 2018 in Begutachtung geschickt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze