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MASSNAHME

Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2013
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Steigerung Anzahl Aufsichtsrätinnen in Unternehmen an denen Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

86

%

Zielzustand

75

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

25


Quelle

BMWFJ

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist