MASSNAHME
Homeoffice wird nun auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung angewendet.
Homeoffice wird nun auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung angewendet.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl von Homeoffice-Plätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
70Anzahl
Zielzustand
70Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis ins Jahr 2020 3 Homeoffice-Plätze und ab 2021 4 Homeoffice-Plätze eingerichtet. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde im Bereich der Justizverwaltung Homeoffice verstärkt genutzt, sodass ab dem Jahr 2021 in einem Pilotverfahren Homeoffice in größerem Umfang (rund 70 Homeoffice-Plätze) eingeleitet wurde. Im richterlichen Gremium ist Homeoffice aufgrund der freien Dienstzeit nicht anwendbar.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
70
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof.
Berechnungsmethode
Anzahl der Homeoffice-Plätze mit Jahresende sowie prozentuelle Aufteilung zwischen Frauen und Männern.