MASSNAHME
Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum „In- Verkehr-Setzen“ gefä̈hrlicher Produkte
Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum „In- Verkehr-Setzen“ gefä̈hrlicher Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung erster Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Implementierung des "Giftrechts neu" (Prüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Erfahrungsaustausch mit den Vollzugsorganen sowie Bewertung der Vollzugsergebnisse, Erfassung der EU-rechtlichen Regelungen zu Explosivstoffen)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Im Zuge zweier bundesweiter Koordinationstreffen wurde ein einheitliches Verständnis zum Giftrecht neu sowie zur EU-Regelung zu Explosivstoffen etabliert und wurden einschlägige Vollzugsmaßnahmen vereinbart.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das “Giftrecht neu“ ist mit der ChemG Novelle 2015 erlassen. Die Selbstbedienungs-VO neu ist 2015 erlassen. Es liegen höchstens vereinzelte Vollzugserfahrungen vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Implementierung des "Giftrechts neu" bis Ende 2016 (Prüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Erfahrungsaustausch mit den Vollzugsorganen sowie Bewertung der Vollzugsergebnisse, Erfassung der EU-rechtlichen Regelungen zu Explosivstoffen)
Erläuterung der Entwicklung
Die Vollzugsergebnisse werden im Rahmen der bundesweiten Koordination 2017 aufbereitet und verglichen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung der Regelung zu Explosivstoffen im Vollzug
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
In Kooperation mit dem BMI sind flächendeckende Kontrollen planmäßig durchgeführt worden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Regelung zu Explosivstoffen ist seit 2014 in Kraft. Es liegen nur vereinzelt Vollzugserfahrungen vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
2016 Umsetzung der Regelung zu Explosivstoffen im Vollzug
Erläuterung der Entwicklung
Organe der Sicherheitspolizei implementieren in Kooperation mit den Chemikalieninspektoraten die Bestimmungen zur Beschränkung von Substanzen und zur Führung der notwendigen Register.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wird umgesetzt und begleitend evaluiert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wurde planmäßig bis Ende 2016 umgesetzt. Die gemäß VOC-Verordnung vorgeschriebenen Berichte wurden an die Europäische Kommission übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ ist 2015 fertig geplant.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wird bis Ende 2016 umgesetzt und begleitend evaluiert.
Erläuterung der Entwicklung
Für die Produktgruppe Holzschutzmittel wurden sowohl biozidrechtliche Aspekte als auch jene der VOC-Verordnung überprüft.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2014 sind 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von 15 Stoffen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.
Erläuterung der Entwicklung
Durch Verstärkung des Biozide-Teams im Umweltbundesamt wird auch der gestiegene Arbeitsaufwand auf Grund vermehrter Zulassungsanträge zu bewältigen sein.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze