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MASSNAHME

Inkrafttreten der gesetzlich verankerten etappenweisen Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung der Ökosozialen Steuerreform

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Eine politische Einigung für die Umsetzung einer Ökosozialen Steuerreform in Verbindung mit einem nationalen Emissionszertifikatehandel für Sektoren außerhalb des EU-ETS (Emissions Trading System) wurde erzielt

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Ein nationaler Emissionszertifikatehandel (Fixpreisphase gemäß § 9 Z 1 NEHG 2022) findet statt und es wurden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (insbesondere Erlassung von Durchführungsverordnungen auf Basis des NEHG 2022) sichergestellt