MASSNAHME
Inkrafttreten der gesetzlich verankerten etappenweisen Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der Ökosozialen Steuerreform
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Eine politische Einigung für die Umsetzung einer Ökosozialen Steuerreform in Verbindung mit einem nationalen Emissionszertifikatehandel für Sektoren außerhalb des EU-ETS (Emissions Trading System) wurde erzielt
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Ein nationaler Emissionszertifikatehandel (Fixpreisphase gemäß § 9 Z 1 NEHG 2022) findet statt und es wurden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (insbesondere Erlassung von Durchführungsverordnungen auf Basis des NEHG 2022) sichergestellt