MASSNAHME
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheitsübungen
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheitsübungen durch das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der EU, anderen Bundesressorts und österreichischen Unternehmen Anmerkung: Die innerstaatlichen Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt (letzte Übung vor 2022: 2018). Bedingt durch die COVID-Pandemie musste die für 2020 vorgesehene Übung ausfallen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bewertung der Cybersicherheitsübung durch die teilnehmenden Unternehmen und Verwaltungsdienststellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
2Note
Zielzustand
2Note
Erläuterung der Entwicklung
Der Übungserfolg wurde anhand dreier Leitfragen in Schulnoten eingeordnet.
– Leitfrage 1 „Gesamtbewertung der Übung“ wurde im Schnitt mit GUT,
– Leitfrage 2 „Zusammenarbeit innerhalb der Organisation“ mit SEHR GUT
– Leitfrage 3 „Zusammenarbeit zwischen den Organisationen“ mit BEFRIEDIGEND
bewertet. Die Gesamtbeurteilung nach Schulnotenystem ist daher 2.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
2,25
Quelle
Bundeskanzleramt, Abteilung I/8, interne Datenbank
Berechnungsmethode
Erhebung der Bewertung nach dem Schulnotensystem (1-5)