MASSNAHME
Investitionsvolumen auf Grundlage KIG 2020
Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützten - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützten - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Durch die kommunalen Zweckzuschüsse des Bundes konnte im Jahr 2023 das Ziel, ein jährliches Investitionsvolumen in den Gemeinden von 50 Mio. € zu erreichen, mit 88,2 Mio. € übertroffen werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.09.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Antragsfrist für KIG-2020 Mittel endet per 31.12.2022. Mit Stand 31.8.2022 wurden insgesamt rund 3,5 Mrd.€ an Investitionen unterstützt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Durch die kommunalen Zweckzuschüsse des Bundes konnte im Jahr 2023 ein jährliches Investitionsvolumen in den Gemeinden iHv. 50 Mio.€ erreicht werden. Die Antragsfrist für KIG-2020 Mittel endet per 31.12.2022; somit gelangen im Jahr 2023 nur noch jene Zweckzuschüsse zur Auszahlung, die fristgerecht am Ende des Jahres eingereicht wurden.
Erläuterung der Entwicklung
Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. Euro für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt. Der Antragszeitraum war vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, somit wurden im Jahr 2023 nur noch die Auszahlungen von Anträgen des Vorjahres getätigt. Im Evaluierungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 wurden 412 Projekte bezuschusst und dabei 18,1 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt; dadurch wurden Investitionen von mehr als 88,2 Mio. Euro unterstützt (Bruttodarstellung ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen). Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 war eine kurzfristige COVID-19 Unterstützungsmaßnahme für die Gemeinden und ist abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig